Regelung bei extremen Wetterbedingungen
Auszug aus der BASS (Schulvorschriften des Landes NRW):
Ein nicht vorhersehbarer Grund für Schulversäumnisse kann der plötzliche Eintritt extremer Witterungsverhältnisse oder ein nicht vorhersehbarer Ausfall des öffentlichen Nahverkehrs sein. In diesen Fällen entscheiden die Eltern selbst, ob der Weg zur Schule zumutbar ist.
Unsere Busfahrer müssen in extremen Wettersituationen die Straßenlage selbst einschätzen und entscheiden ob sie den sicheren Transport der Kinder gewährleisten können.
Für diese durch das Wetter bedingte Sondersituation bitten wir Sie eine telefonische Erreichbarkeit zu gewährleisten.